AGB´s  (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

§1 Art der Tätigkeit

Die Tätigkeit umfasst die Verwaltung von Wohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie gemischt genutzten Objekten. Grundlage bildet der zwischen dem Auftraggeber und dem Verwalter geschlossene Hausverwaltung. Dieser legt den Leistungsumfang und die Vergütung fest und ist im Übrigen zwischen den Vertragspartnern frei verhandelbar.

§2 Vertragsdauer und Kündigung

Vertragsdauer und Kündigungsregelungen richten sich grundsätzlich nach den Vorgaben des Hausverwaltervertrages. In Ermangelung entsprechender Regelungen im Hausverwalterertrag wird der Vertrag für die Dauer eines Jahres bzw. bei unterjährigem Abschluss bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres abgeschlossen. Der Vertrag ist in Ermangelung anderer Regelungen im Verwaltervertrag kündbar mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit. Bei nicht erfolgter Kündigung verlängert er sich automatisch um ein weiteres Kalenderjahr. 

§3 Vergütung

1) Die Vergütung richtet sich nach den gesonderten Regelungen des Hausverwaltervertrages. Befinden sich im Vertrag keine die Vergütung regelnden Vereinbarungen, beträgt die Vergütung € 25,00 monatlich pro zu verwaltender Wohneinheit bzw. 5% der Jahresbruttomiete pro zu verwaltender Gewerbeeinheit, jeweils zuzüglich der zum Fälligkeitszeitpunkt gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vergütung ist monatlich im Voraus, jeweils zum 3. Werktag eines Monats fällig. 

2) Werden vom Verwalter Leistungen erbracht, die nicht im üblichen Leistungsumfang des Hausverwaltervertrages enthalten sind bzw. für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde, so ist diese Leistung, soweit keine gesonderte Vereinbarung über die Vergütung vorliegt, in verkehrsüblicher Höhe zu vergüten. Hierüber wird der Verwalter eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber stellen, die ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig ist. Zahlungen sind grundsätzlich bargeldlos auf ein vom Verwalter benanntes Konto zu leisten. 

§4 Aufrechnung / Zurückbehaltung

Aufrechnungen und Zurückbehaltungsrechte gegenüber der Verwaltervergütung sind ausgeschlossen, soweit die zur Aufrechnung gestellte Forderung oder das geltend gemachte Zurückbehaltungsrecht nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.

§5 Haftung

Die Haftung des Verwalters oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen beschränkt sich auf durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Die Haftungsbegrenzung greift nicht bei Schäden an den Rechtsgütern Leben, Körper oder Gesundheit.

§6 Schlussbestimmungen

1) Erfüllungsort/Gerichtsstand ist Bocholt (Geschäftssitz des Verwalters), soweit gesetzlich zulässig.

2) Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen nichtig oder unnötig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht betroffen sein. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt und der vertraglichen Vereinbarung nicht widerspricht.